Der Markt der Lebensmittelverpackungen ist im Wandel: Durch den kontinuierlich ansteigenden Verbrauch von Lebensmittelverpackungen werden auch die Gesetze zu ordnungsgemäßen und nachhaltigen Lebensmittelverpackungen strenger. In diesem Teil der 3-teiligen Serie zeigen wir dir die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, die du für dein Produkt beachten musst sowie die Pflichtangaben zur Lebensmittelkennzeichnung. Klicke hier, wenn du mehr über die anderen Teile unserer Serie, “Alles über Lebensmittelverpackungen: Aufgaben, Anwendungsbereiche und Material” und unsere “4 Tipps für mehr Nachhaltigkeit bei Lebensmittelverpackungen”, wissen möchtest.

Rechtliche Anforderungen an deine Lebensmittelverpackungen

Allgemein können die rechtlichen Anforderungen an und Angaben auf Lebensmittelverpackungen in 4 Säulen eingeteilt werden:
  1. Rahmenbedingung: “Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmittel in Berührung zu kommen”: Rahmenbedingungen für Lebensmittelverpackungen
  2. Bedarfsgegenständeverordnung: Voraussetzungen für Bedarfsgegenstände und Lebensmittelbedarfgegenstände
  3. VerpackG: Verpackungsgesetz zur Regulierung von Verpackungsmüll
  4. Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen: EU-weite Anforderungen an deine Produktverpackungsetiketten

Die Rahmenbedingung für deine Lebensmittelverpackungen: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Die Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmittel in Berührung zu kommen (1935/2004), ist eine europaweite Verordnung, die 2004 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung dient als Rechtsgrundlage für alle Lebensmittelverpackungen, um zu gewährleisten, dass die Materialien und Verpackungen deiner Produkte keinen negativen Effekt auf die Gesundheit deiner Konsument:innen hat. Diese Verordnung beinhaltet viele relevante Aspekte, die du bei deinen Lebensmittelverpackungen beachten musst. So darf deine Lebensmittelbeschreibung auf der Verpackung den oder die Verbraucher:in nicht irreführen, beispielsweise in Form von aufdringlicher Werbung oder Aufmachung (Europäische Union, 2021).

Bedarfsgegenständeverordnung für Lebensmittel

Die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) regelt die Voraussetzungen für Bedarfsgegenstände und Lebensmittelbedarfsgegenstände und bestimmt die verschiedenen Materialien und Stoffe, die mit deinem Lebensmittel in Kontakt kommen dürfen. Jedes Lebensmittel kommt mit verschiedenen Materialien in Kontakt, egal ob dein Produkt verpackt oder unverpackt an deine Konsument:in weitergegeben wird. Beispielsweise werden auch unverpackte Produkte, wie Obst oder Gemüse, in Kartons transportiert. Diese Verordnung gilt selbst für diese Art von Verpackungen, da sie in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. In dieser Verordnung findest du z.B. Stoffe, die nicht in Kontakt mit deinen Lebensmittelprodukten kommen dürfen, wie z.B. synthetische Farbstoffe, da sie die Gesundheit der Konsument:innen gefährden könnten (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, o.D.).

Das neue Verpackungsgesetz: VerpackG

Neben den allgemeinen Verordnungen, gibt es das Verpackungsgesetz, VerpackG, das Mitte 2021 in Kraft getreten ist und die Antwort auf immer mehr Verpackungsmüll ist. Das VerpackG regelt die Einführung von neuen Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Da das Gesetz sehr umfangreich ist, haben wir hierzu einen separaten Blogbeitrag “Was bedeutet das neue VerpackG für deine Brand?” verfasst (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2012).

Benötigst du Hilfe bei deiner individuellen Lebensmittelverpackung für deine Produkte? Dann buche gerne einen Termin mit unserem Design-Service. Auch bei allgemeinen Fragen zum Thema individuelle Lebensmittelverpackungen beraten wir dich gerne.

Pflichtangaben auf deinen Lebensmittelverpackungen

Nicht nur die Lebensmittelverpackung, sondern auch die Beschriftung deiner Lebensmittelverpackungen mit der richtigen Kennzeichnung ist wichtig, um deine Kund:innen präzise über dein Produkt zu informieren. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Vorgaben und Richtlinien, die dir genau aufzeigen, was auf deinen Verpackungsetiketten stehen muss. Die Lebensmittelbranche umfasst auf der einen Seite Speisen, wie in unserem Blogpost “Alles über Lebensmittelverpackungen: Aufgaben, Anwendungsbereiche & Material” erklärt, und auf der anderen Seite Getränke. Das Thema Getränkeverpackungen haben wir ebenfalls in zwei weiteren Blogposts adressiert: Zum einen, was die verschieden Getränkeverpackungsmöglichkeiten betrifft, und zum anderen, wie du deine Getränke richtig beschriftest. Wenn du jedoch dein eigenes Lebensmittel herstellst, dann ist die folgende Verordnung für dich relevant: Die Lebensmittelinformationsverordnung, die 2014 in Kraft getreten ist und sowohl für Lebensmittel als auch für Getränke gilt. Die Mindestinformationen sind laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft folgende (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2021):

  1. Lebensmittelbezeichnung: Art und Beschreibung des Produktes (z.B. im Falle eines Schokoriegels steht hier die Produktkategorie, sprich “Süßware”, und eine kurze Beschreibung, wie z.B. “Schokoladehaltiger Snack”).
  2. Angabe der Zutaten: Alle Zutaten deines Produktes müssen ersichtlich sein, geordnet nach Gewichtsanteil (z.B. im Falle einer Mandelbutter stehen hier die Inhaltsstoffe, die du zur Zubereitung benötigst: 98% Mandeln, 2% Honig, etc.).
  3. Allergenkennzeichnung: Diese umfasst die 14 wichtigsten Zutaten, die Allergien auslösen können. Enthält dein Produkt z.B. Hülsenfrüchte, muss das genannt werden.
  4. Nettofüllmenge: Mengenangabe des Produktes ohne Verpackung in Volumen.
  5. Mindesthaltbarkeitsdatum: Wie lange dein Lebensmittel voraussichtlich haltbar ist, sofern das Produkt richtig gelagert wird.
  6. Anschrift der Firma: Der Firmenname und Adresse geben Auskunft über die Verantwortlichkeit des Produktes.
  7. Herkunftskennzeichnung: Der Nachweis, woher das Produkt stammt, in Form von Ort und Land.
  8. Gebrauchsanweisung: Falls dein Produkt Anweisungen benötigt, müssen diese aufgeführt werden, beispielsweise wie dein Produkt zubereitet wird (z.B. im Falle einer Backmischung).
  9. Nährwertkennzeichnung (“Big 7”): Die Big 7 beinhalten 7 Pflichtangaben, die Verbraucher:innen über die Nährwerte informiert:
  • Brennwert
  • Menge an Fett
  • Menge an gesättigten Fettsäuren
  • Menge an Kohlenhydraten
  • Menge an Zucker
  • Menge an Eiweiß
  • Menge an Salz
Wie du siehst, gibt es verschiedene Herausforderungen hinsichtlich der Richtlinien in der Lebensmittelverpackungsbranche. Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Blogbeitrag einen ersten Einblick in diese große Welt verschaffen konnten. Falls dich das Thema interessiert und du mehr Infos haben möchtest, dann schreib uns doch gerne via hello@palamo.com. Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Dein Palamo Team <3
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