- Für welche Verpackungen gilt das VerpackG?
- Wen betrifft das Verpackungsgesetz?
- Welche Neuerungen & Verpflichtungen musst du Brand beachten?
VerpackG zusammengefasst
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist das deutsche Gesetz zur EU Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (kurz PACK) und löste 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das VerpackG regelt die Einführung von neuen Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Mit dem Verpackungsgesetz 2 (VerpackG2) wurde das VerpackG1 umfangreich novelliert und implementiert seit dem 3. Juli 2021 zwei EU-Richtlinien zu Einwegkunststoff und dem Abfallrahmen im deutschen Recht. Die neuen Pflichten des Verpackungsrechts sind zentraler Teil der erweiterten Herstellerverantwortungen (Extended Producer Responsibility) im Rahmen der europaweit angestrebten Kreislaufwirtschaft (Circular Economy). Ziel des VerpackG ist es, Verpackungsmüll vorrangig zu vermeiden, darüber hinaus aber auch Verpackungsabfälle für die Wiederverwendung oder für das Recycling vorzubereiten. Gleichzeitig setzt das VerpackG bestimmte Zielvorgaben fest, wie z.B. den Anteil an Mehrweggetränkeverpackungen und die Quote für das wertstoffliche Recycling von einzelnen Verpackungsmaterialien wie Holz, Kunststoffe & Metalle sowie Glas, Papier & Karton. Aus dem Verkauf verschwinden sollen 9 konkrete Wegwerfprodukte: Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie bestimmte To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher wie -behälter aus geschäumtem expandiertem Polystyrol.
Für welche Verpackungen gilt das Verpackungsgesetz?
Das VerpackG gilt zunächst für alle Verpackungen.
Verpackungen nach dem VerpackG sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse, die in irgendeiner Form Waren in sich tragen, sei es zum Schutz, zur Handhabung, Lieferung oder Darbietung der Ware.
Das bedeutet für dich z.B. als Granola Brand, dass sowohl dein Granolabeutel (Verkaufsverpackung) als auch deine Verkaufseinheit mit einer bestimmten Anzahl an Granolabeuteln an den Biomarkt (Umverpackung) sowie die Lieferbox, in denen du einzelne Granolabeutel an deine Kunden aus deinem Online-Shop verschickst (Transportverpackung) als Verpackung im Sinne des VerpackG gelten und somit auch den Pflichten des VerpackG unterliegen.
Für wen gilt das Verpackungsgesetz?
Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in den Verkehr bringen. Gerade für dich als Brand wichtig, die grundsätzlichen Pflichten des VerpackG bei der Planung deiner Produktverpackung zu berücksichtigen, um Abmahnungen oder gar Strafen zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat die Pflichten auf eine Vielzahl von Betrieben neu erstreckt. Er selbst rechnet mit 350.000 betroffenen Unternehmen.
Welche Verpflichtungen gibt es?
Der Gesetzgeber hat die besonderen Pflichten auf eine Vielzahl von Betrieben erstreckt. Grundsätzlich kommen somit auf ungefähr 350.000 betroffene Unternehmen folgende Verpflichtungen zu:
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Systembeteiligungspflicht
- Meldepflicht
- Rücknahmepflicht
Zu viel Verpackungsmaterial, viel zu große Kartons für das transportierte Produkt oder unnötig komplexe Stoffverbindungen - all das regeln die allgemeinen Anforderungen an Verpackungen. Deine Verpackung muss so entwickelt, hergestellt bzw. verwendet werden, sodass z.B. das Verpackungsvolumen begrenzt wird & die Wiederverwendung oder -verwertung nicht nur möglich, sondern auch möglichst schadstofffrei ist, mit dem Ziel, den Anteil an recycelten Materialien in neuen Verpackungen möglichst hoch zu steigern.
Die stofflichen Beschränkungen regeln hierbei die Maximalwerte der schädlichen Bestandteile wie z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom.
Ebenso festgelegt ist nun auch die Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials. Aus welchem Material deine Verpackung besteht, musst du mit festgelegten Nummern & Abkürzungen auf deiner Verpackung angeben.
Eine zusätzliche Verpflichtung stellt die Systembeteiligungspflicht dar. Unter diese Pflicht fallen alle Verpackungen, die typischerweise nach Erhalt im Abfall landen, sprich Um- oder Versandverpackungen. Jeder der solche Verpackungen versendet, verpflichtet sich vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren Systemen zur flächendeckenden Rücknahme dieser Verpackungen, wie beispielsweise dem Grünen Punkt, zu beteiligen.
Damit diese Systeme wissen, wie viel Verpackungsmaterial pro Jahr in Umlauf gebracht wird, gilt es sich an die Meldepflicht zu halten. Diese gibt vor, dass Unternehmen einmal jährlich ihren Verpackungsbedarf an das System zur Rückführung und der zuständigen Behörde, genannt LUCID (Internetplattform der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister), zu melden.
Ebenso entsteht die Rücknahmepflicht der in Verkehr gebrachter Transportverpackungen. Diese Pflicht besagt, dass Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, sich auch dazu verpflichten, diese entleert ohne Entgelt wieder zurück zu nehmen. Hierbei handelt es sich meistens um Verpackungen die typischerweise nicht beim Endkonsument landen sondern lediglich für den Transport benötigt werden.
Doch was bedeutet das für dich konkret? Nehmen wir nochmal an du besitzt eine eigene Granola-Brand. Du hast überschlagen, dass du pro Jahr in etwa 100 kg an Kartonagen und Produktverpackungen zum Versand deiner Produkte benötigst. Um deinen Pflichten gerecht zu werden, meldest du dich online bei einem System deiner Wahl an und übermittelst dort die Menge an produzierten Verpackungsmüll. Je nach Menge, bezahlst du nun einen jährlichen Betrag an dieses System und kommst somit deiner Pflicht zur Systembeteiligung nach. Falls du eine größere Menge deines Granolas an einen Handelspartner, beispielsweise eine große Supermarktkette, lieferst bist du für die Rücknahme der zum Versand dieser Menge verwendeten Materialien verantwortlich. Auch hier gibt es Drittanbieter die dir mit der Rücknahme helfen. Wir können dich an der Stelle gerne beraten, melde dich einfach über unser Kontaktformular auf unserer Website.
Welche Strafen entstehen bei Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes?
Verstöße gegen das VerpackG werden vom Gesetz keinesfalls als Bagatelldelikt gesehen und können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. So betitelt die Ordnungsbehörde das maximale Strafmaß auf 200k EUR und behält sich zusätzlich das Recht vor, ein Verkaufsverbot der betroffenen Ware auszusprechen.Neben Strafen durch die Ordnungsbehörde, können Mitbewerber Abmahnungen erwirken, die neben zeitlichem Aufwand auch Bußgelder nach sich ziehen können.
Du möchtest mehr über das Verpackungsgesetz erfahren? Hier geht es zum Gesetzestext.
Ansonsten kannst du dich jederzeit bei uns unter hello@palamo.com melden. Wir freuen uns auf Dich!