Seit dem 10. Oktober 2022 gilt die neue EU-Verordnung (EU) 2022/1616. Sie löst damit die bisher gültige Verordnung (EG) Nr. 282/2008 ab. Es geht darum, die Sicherheit von Lebensmitteln, die in Verpackungen aus recyceltem Kunststoff aufbewahrt werden, zu gewährleisten. Somit gilt die neue Verordnung, anders als die vorherige, für alle Kunststoffarten und Recyclingtechnologien.
Denn Ressourcen sparen und nachhaltig leben: Das ist nicht nur ein neuer „Trend“, sondern ein wesentlicher Baustein, um weitere langfristige Schäden in unserem Lebensraum zu vermeiden.
Um die Notwendigkeit des Umweltschutzes zu erkennen, bedarf es im Grunde genommen nur einen Blick in Richtung unserer Weltmeere und des Regenwaldes. Beide sind wesentlich zur Erhaltung eines lebensfreundlichen Klimas.
Sowohl unsere Meere als auch der Regenwald leiden unter den realen Folgen unserer modernen Welt. Ein wesentlicher Grund dieser Missstände sind vor allem die jährlich produzierten großen Mengen an Abfall und die in der Vergangenheit eingesetzten Technologien.
Für uns als Spezialisten für Verpackungen steht es deshalb immer im Vordergrund die Auswahl an ressourcenschonenden Materialien auszubauen und nachhaltig zu wirtschaften. Somit ist auch das Thema Rezyklate in Lebensmittelverpackungen für uns ein wichtiger Baustein, um den Nachhaltigkeitsaspekt im Rahmen unseres Produktangebots zu wahren.
Mit der neuen EU-Verordnung treten viele Änderungen in Kraft. Diese werden im folgenden Beitrag genauer erläutert.
Die neue EU-Verordnung – Das Wichtigste auf einen Blick
Mit dem neuen Lebensmittelrecht der EU-Verordnung (EU) 2022/1616 wurden hoch ambitionierte Ziele im Rahmen des „Green Deals“ bezüglich Rezyklaten in Lebensmittelverpackungen gesetzt. |
Zum Einstieg wollen wir uns zunächst einmal die wichtigsten Punkte der neuen EU-Verordnung anschauen.
Denn mit dieser neuen Regelung soll es gelingen, bis zum Jahr 2030 die Lebensmittelabfälle auf die Hälfte zu verringern – und dass pro Person im Einzelhandel und der Verbraucher.
Wenn Abfälle nicht vermieden werden können, sollen sie wenigstens recycelbar sein und ihnen somit den wirtschaftlichen Wert wiedergeben.
Das Ziel der EU-Kommission ist demnach, dass bis 2030 nur wiederverwendbare oder recycelbare Verpackungen eingesetzt werden sollen. Natürlich soll dies in wirtschaftlich tragfähiger Weise umgesetzt werden.
Das bedeutet konkret, dass Verpackungen, die vollständig oder teilweise aus recyceltem Kunststoff produziert wurden und mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nur noch dann benutzt werden dürfen, nachdem sie einer Sicherheitsbewertung unterzogen wurden.
Diese Sicherheitsbewertung wird von der EFSA durchgeführt. Erst nach einer positiven Bewertung und einer Zulassung durch die Europäische Kommission darf die Verpackung genutzt werden.
Bislang regelte die Verordnung (EG) Nr. 282/2008 die zugelassenen Verfahren, die zur Wiederverwertung der Materialien genutzt wurden.
Da die Verordnung nicht auf alle Recyclingtechnologien anwendbar war, kam es zu dieser Änderung.
Somit trat die neue Verordnung bereits am 10. Oktober 2022 in Kraft. Durch diese Verordnung soll das Ziel verfolgt werden, die Sicherheit aller aus recyceltem Kunststoff hergestellten Lebensmittelverpackungen zu gewähren. Diese neue Verordnung bezieht sich auf sämtliche Kunststoffarten und Recyclingtechnologien.
Zudem gilt ab Juli 2023, dass ausschließlich Kunststoffe genutzt werden dürfen, die wenigstens einen Anteil an recycelten Kunststoff enthalten.
Des Weiteren müssen ab dem 10. Oktober 2024 die Qualitätssicherungssysteme, d.h. die Kunststoffabfälle, sowohl in der Sammlung als auch der Vorverarbeitung durch Dritte kontrolliert und zertifiziert werden.
Das bedeutet das Lebensmittelverpackungen, die über einen Recyclinganteil verfügen, folgender Verordnung entsprechen müssen.
Die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, die sich auf die Materialien und Gegenstände aus Kunststoff bezieht, enthält auch eine Liste der von der EFSA geprüften und zur Nutzung zugelassenen Stoffe.
Die neue EU-Verordnung – Eine Herausforderung, die es zu meistern gilt
Wir schaffen mit unseren Verpackungen Sicherheit und
Unbedenklichkeit für den Konsumenten
Die neue EU-Verordnung stellt für die Verpackungsindustrie eine große Herausforderung dar. Doch wir von Palamo nehmen diese große Herausforderung sehr gerne an!
Wir arbeiten ohnehin daran, ressourcensparende, klimafreundliche und nachhaltige Verpackungen auf den Markt zu bringen.
Es versteht sich von selbst, dass die von uns ausgewählten Verpackungen, die zum Verpacken von Lebensmitteln genutzt werden, unbedenklich für den Konsumenten sind.
Wir wollen dich anschließend mit auf eine kleine Reise in die Welt der Lebensmittelverpackungen nehmen und dir dazu etwas Basiswissen an die Hand geben.
Du möchtest mehr über dieses sehr komplexe Thema erfahren? Dann stehen wir dir gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. |
Lebensmittelverpackungen und ihre Umweltfreundlichkeit
Nachdem wir uns mit dem komplexen Thema Lebensmittelrecht und den damit verbundenen neuen Änderungen auseinandergesetzt haben, lass uns nun einen Blick auf die heute genutzten Lebensmittelverpackungen werfen.
Wir wollen uns vor allem dem interessanten Aspekt, welche Verpackung sich in welchem Maße auf den Klimawandel auswirkt, zuwenden.
Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Wie schneiden verschiedene Verpackungen in Bezug auf nicht erneuerbaren Ressourcenverbrauch ab?
- Wie sieht es bei den verschiedenen Verpackungen in puncto Schadstoffemissionen aus?
Denn diese beiden Punkte sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, eine Verpackung besonders nachhaltig zu gestalten. Gerade auch, weil auf Lebensmittelverpackungen nicht verzichtet werden kann – denn sie schützen die Lebensmittel und machen sie länger haltbar.
Verschiedene Lebensmittelverpackungen unter der Lupe
Um es vorwegzunehmen: Jedes Verpackungsmaterial hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Hierbei ist entscheidend, welche Lebensmittel in welche Verpackungen eingepackt werden.
Die NABU hat eine Untersuchung mit zwei komplett unterschiedlichen Lebensmitteln gemacht: Schokolade und eine Gemüsekonserve – beide Produkte wurden zu dieser Untersuchung genutzt und auf alle relevanten Kriterien hin geprüft.
Das Ergebnis: In beiden Fällen schnitt eine leichte Kunststoffverpackung von allen getesteten Verpackungen am besten ab.
Doch lass uns auch einen Blick auf alle Testergebnisse werfen – so schnitten die anderen Verpackungsmaterialien ab:
Papierverpackungen
Da Papierverpackungen in erster Linie aus nachwachsenden Rohstoffen (Holz, Gras) hergestellt werden, haben sie einen sehr geringen Verbrauch an nicht erneuerbaren Ressourcen. In diesem Punkt schneiden sie im Vergleich zu anderen Verpackungen sehr gut ab.
Der Nachteil von Papierverpackungen liegt in der Schadstoffemission. Denn die Herstellung von Papier belastet das Abwasser stark.
Im Vergleich zur leichten Kunststoffverpackung haben Pappkartons für Müsli, Nudeln oder Schokolade eine ebenso schlechte Auswirkung auf das Klima wie beispielsweise Papiertüten, die zur Verpackung von Gemüse oder Obst genutzt werden. Das liegt daran, dass die Verpackungen deutlich schwerer sind als Verpackungen aus leichtem Kunststoff.
Allerdings ändern sich hier die Werte mit einem geringeren Verpackungsgewicht: Im Falle von auf Müsli und Nudeln hat eine Papiertüte mit dem dreifachen Gewicht eines Kunststoffbeutels eine geringere Belastung auf das Klima.
Die Auswahl von Verpackungen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit ist, wie du sehen kannst, ein sehr komplexes Thema und hängt diversen Faktoren ab.
Einwegglas
Das Einwegglas ist aus ökologischer Sicht nicht als klimafreundlich einzustufen. Das liegt an den hohen CO2- und Schadstoffemissionen. An der
Stelle müssen wir jedoch sagen, dass keine Verpackung aufgrund des Zusammenspiels zahlreicher Faktoren als absoluter Favorit in puncto Nachhaltigkeit genannt werden kann. Ein gutes Beispiel liefert die nächste Verpackungsart.
Kunststoffverpackung
Einerseits schneidet sie sehr gut ab, doch andererseits ist ihre Klimafreundlichkeit wiederum davon abhängig, welches Lebensmittel in ihr verpackt werden soll und auch aus welcher Art von Kunststoff sie hergestellt wurde. Denn es gibt Plastik, welches sehr gut zu recyceln ist und anderes, welches eher weniger häufig recycelt wird.
Hierzu zählen:
- PP (Polypropylen) – schneidet gut ab als Becher oder Soßenverpackung.
- PE (Polyethylen) und PP (Polypropylen) – gelten als sehr umweltfreundlich, da beide sehr gut recycelbar sind.
- PET (Polyethylenterephthalat) – wird im Gelben Sack entsorgt und gilt eher als weniger umweltfreundlich.
- Alu-Tube – ist im Vergleich zu zuvor genannten Kunststoffarten eher als klimaunfreundlich einzustufen.
Lass uns nun mit den gewonnenen Eindrücken zum Thema Lebensmittelrecht wechseln und einen Zusammenhang zwischen neuen Gesetzesänderungen und Nachhaltigkeit in der Verpackungsbranche schaffen.
Fazit: Die neue EU-Verordnung bringt viele Änderungen
Die neue EU-Verordnung bringt starke Veränderungen mit sich: Dadurch soll die Sicherheit der Lebensmittelverpackungen gewährleistet werden.
Insgesamt dient diese Verordnung dem Schutz des Klimas und schont den Ressourcenverbrauch.
Das Ziel ist straff gesetzt: Bis 2030 sollen im Einzelhandel und bei den Verbrauchern die Lebensmittelabfälle um 50 Prozent reduziert werden. Darin liegt eine große Herausforderung.
Zudem sollen die Kunststoffe in Zukunft alle über einen Anteil Rezyklate verfügen, wodurch Ressourcen gespart werden.
Neben der Einsparung an Rohstoffen, die zur Produktion verwendet werden, verringert sich auch der Ausstoß der Schadstoffe und des CO2-Gehalts.
Mit welchen Maßnahmen die Vorgaben der Verordnung von Unternehmen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten!
FAQ
Frage: Bis wann soll die neue EU-Verordnung insgesamt umgesetzt werden
Antwort: Innerhalb der nächsten 8 Jahre (2030) sollen alle neuen Regelungen umgesetzt werden.
Frage: Werden alle Lebensmittelverpackungen überprüft?
Antwort: Ja, da das Gesetz eine Prüfung durch einen Dritten vorsieht. Ohne Zertifikat darf keine Verpackung in Verkehr gebracht werden.
Frage: Wie hoch muss der Recyclinganteil in den neuen Lebensmittelverpackungen sein?
Antwort: Je höher der Anteil, desto vorteilhafter ist es. Allerdings ist keine konkrete Vorgabe gemacht.